Von A bis Z
A | ABSENZEN DER SCHÜLER*INNEN Vorhersehbare Absenzen (Arzttermine, etc.) werden im Voraus im Kontakt- und Hausaufgabenheft eingetragen und zusammen mit der schriftlichen Terminbestätigung der Klassenlehrperson vorgelegt. Arzttermin und ähnliches sollten wann immer möglich ausserhalb der Schulzeit stattfinden. Unvorhersehbares Fehlen (Krankheit, Unfall etc.) wird durch die Erziehungsberechtigten der Klassenlehrperson vor der ersten Lektion gemeldet. |
B | BEGABTENFÖRDERUNG Die Stadt Winterthur hat ein Angebot mit dem Namen Exploratio. Dieses Angebot fördert einzelne Kinder mit speziellen Begabungen durch Anmeldung der Lehrperson. Zudem kann in einzelnen Klassen ein zeitlich begrenzter Unterricht, zu einem speziellen Thema, mit der Unterstützung des Exploratio-Teams stattfinden. Weitere Informationen: www.schule.winterthur.ch -> Exploratio BESUCHSMORGEN Pro Jahr finden zwei Besuchsmorgen statt. Die Termine sind sowohl auf unserer Homepage, als auch im Brief der Schulleitung zum Schuljahresstart zu finden. |
D | DEUTSCH ALS ZWEITSPRACHE (DAZ Der Unterricht in Deutsch als Zweitsprache (DaZ) wird von einer Fachlehrperson in Zusammenarbeit mit der Klassenlehrperson in der Regel während der offiziellen Unterrichtszeit erteilt. Die Unterrichtssprache dabei ist die Standardsprache (Hochsprache). Das Ziel des Unterrichts ist, fremdsprachige Kinder in ihren Deutschkenntnissen soweit zu fördern, dass sie dem Unterricht folgen können. |
E | ELTERNRAT Der Elternrat ist ein Ansprechgremium für die Schule und setzt sich für eine konstruktive und offene Zusammenarbeit zwischen den Erziehungsberechtigten und den Lehrpersonen, der Schulpflege und allen anderen an der Schule tätigen Personen ein. In jeder Klasse werden 1-2 Delegierte gesucht und via Wahl bestätigt. Weiter finden sich im Gremium Vertretungen der Lehrpersonen, sowie die Schulleitung. Sitzungsdaten und aktuelle Themen zum Elternrat sind auf der Homepage publiziert. |
F | FERIEN Die Ferien richten sich nach dem Ferienplan der Stadt Winterthur. Die aktuellen Daten sind auf der Homepage sowie im Kontaktheft nachzuschauen. FREIES LERNEN Das Freie Lernen ist ein fester Bestandteil unserer Schule. Dabei arbeiten die Schüler*innen in klassenübergreifenden Gruppen zusammen und vertiefen ein Thema welches sie interessiert. Dabei werden sie von Lehrpersonen, Senior*innen, Zivildienstleistenden oder von Erziehungsberechtigten unterstützt, welche sich auf dem Gebiet des Themas der Kinder gut auskennen. Das Freie Lernen findet im Zyklus 2 jeweils am Mittwoch von 10.15 bis 11.50 Uhr statt. Im Zyklus 1 steigen die Kinder schrittweise ein. So beginnen sie mit Projekten in der eigenen Klasse (ab 2. Kindergarten), dann in der Halbklasse zusammen mit der Parallelklasse und später gemischt mit allen 1./2. Klässler*innen. FREIZEITANGEBOTE An der Schule Neuhegi werden spannende Freizeitkurse für Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2020/21 angeboten. Melde dich jetzt an, wenn du Interesse an der Schülerband, am Chorsingen oder Theaterspielen hast!
Hier finden Sie zudem Informationen zu den Schulsportkursen der Stadt Winterthur. FREMDSPRACHENUNTERRICHT Im Kanton Zürich lernen die Kinder in der Primarschule die Fremdsprachen Englisch und Französisch. Der Englischunterricht beginnt in der 3. Klasse und der Französischunterricht in der 5. Klasse. In beiden Fächern üben sich die Kinder in den Teilgebieten Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben. |
G | GESUNDER ZNÜNI Ein gesunder Znüni ist ein wichtiger Beitrag zur bewussten und ausgewogenen Ernährung eines Kindes. Ein gesund ernährtes Kind erbringt eine gute Denkleistung und kann den herausfordernden Schulalltag aktiv gestalten. Geeignet für einen solchen Znüni sind Früchte, Gemüse, Nüsse, Vollkorn- oder Milchprodukte. Natürlich gibt es Ausnahmen wie ein Geburtstagsznüni oder ein Besuchsmorgen. |
H | HAUSAUFGABEN Es liegt in der Verantwortung der Lehrperson, den Umgang bezüglich Hausaufgaben zu regeln. Grundsätzlich gilt, dass die Hausaufgaben für das Kind ohne fachliche Unterstützung der Erziehungsberechtigten machbar sein sollten. HAUSAUFGABENHILFE Kinder der 3. Bis 6. Klasse der Schule Neuhegi haben die Möglichkeit, als Ergänzung zum Schulunterricht unentgeltlich das Angebot der Hausaufgabenhilfe zu nutzen. Die Hausaufgabenhilfe findet Montag, Dienstag und Donnerstag jeweils von 15.35 bis 16.20 Uhr statt. Sind die Hausaufgaben erledigt, geht das Kind nach Hause. Beim Erledigen der Hausaufgaben werden die Schüler*innen von Lehrpersonen und Zivildienstleistenden unterstützt. Eine Garantie, dass die Hausaufgaben während dieser Zeit vollständig erledigt werden, kann die Schule nicht geben. Die Hausaufgabenhilfe spricht Schüler*innen an, die bereit sind, sich an die Regeln der jeweiligen Hausaufgabenbegleitung zu halten. Falls sie dazu nicht in der Lage sind, werden sie vom Besuch der Hausaufgabenhilfe ausgeschlossen. Die Hausaufgabenhilfe ist kein Nachhilfe- oder Betreuungsangebot. Mit der Unterschrift der Erziehungsberechtigten und ihrer/seiner eigenen Unterschrift verpflichtet sich der*die Schüler*in zur regelmässigen Teilnahme. Hat das Kind keine Hausaufgaben, meldet es sich bei der Hausaufgabenbegleitung ab und geht nach Hause. Um ein Kind für die Hausaufgabenhilfe anzumelden, muss das Anmeldeformular bei der Klassenlehrperson abgegeben werden. Die Anmeldung zur Aufgabenhilfe wird jeweils zu Beginn des Semesters verteilt. Die Aufgabenhilfe beginnt dann in der zweiten Woche. Die Anzahl Plätze ist beschränkt. Bei zu vielen Anmeldungen entscheidet die Schule über die Aufnahme. HSK (UNTERRICHT IN HEIMATLICHER SPRACHE UND KULTUR) Kinder, die zu Hause nicht Deutsch sprechen, können auf freiwilliger Basis den „Unterricht in Heimatlicher Sprache und Kultur“ besuchen. Dort lernen sie mehr über ihre Erstsprache und die Kultur ihres Heimatlandes. Auf der Webseite des Volksschulamtes sind weitere Informationen diesbezüglich zu finden. |
J | JOKERTAGE Pro Schuljahr können zwei Jokertage bezogen werden. Im Kontaktheft findet man dazu die entsprechenden Formulare, welche spätestens zwei Tage vor dem betreffenden Datum vollständig ausgefüllt der Klassenlehrperson vorgelegt werden sollten. Ebenso ist im Kontaktheft das vollständige Reglement zu den Jokertagen nachzulesen. |
K | KLASSENEINTEILUNG Für die Zuteilung der Kinder in die Schuleinheiten ist die Kreisschulpflege zuständig. Die Schulleitung teilt die Schüler*innen in die Klassen ein. Es müssen dabei diverse Faktoren berücksichtigt werden wie: Länge und Gefährlichkeit des Schulweges und das Verhältnis von Mädchen und Jungen in einer Klasse. Ebenso wird bei der Zusammensetzung der Klassen auf die Fähigkeiten, den Unterstützungsbedarf sowie auf die soziale und sprachliche Herkunft geachtet. Beim Übertritt in einen fortführenden Zyklus werden die Kinder neu zusammengesetzt. Erziehungsberechtigte haben grundsätzlich die Möglichkeit, Zuteilungsgesuche einzureichen. KONTAKTHEFT Das Kontaktheft dient der Kommunikation zwischen Elternhaus und Schule. Hier werden neben den Hausaufgaben auch Entschuldigungen, Mitteilungen, Schulausfälle, Dispensations- und Urlaubsgesuche eingetragen. Das Kontaktheft wird regelmässig von den Erziehungsberechtigten und der Klassenlehrperson eingesehen. |
L | LÄUSE Falls ein Kind betroffen ist, soll dies bitte umgehend der Klassenlehrperson mitgeteilt werden. Diese informiert die Schulleitung und die schulergänzende Betreuung auf und bietet den schulärztlichen Dienst auf. Informationen darüber, was Läuse sind und wie die Behandlung aussehen kann, sind auf www.lausinfo.ch zu finden. LERNLANDSCHAFTEN Im Schulgeschoss münden alle Klassenzimmer und Gruppenräume in einer grosszügig angelegten Lernlandschaft. Diese soll durch ihre Einrichtung und die individuellen Arbeitsplätze zum Lernen anregen und Raum schaffen um sich auszutauschen. |
M | MUSIKALISCHE GRUNDSCHULE Gemäss Stundentafel der 2. Klasse in der Primarstufe, steht einmal in der Woche die Musikalische Grundausbildung auf dem Stundenplan. Inhaltlich geht es darum, in den zwei Wochenlektionen zu singen, zu tanzen und Musik zu machen. Eine Fachlehrperson erteilt diesen Unterricht. |
P | PAUSENPLATZ Im Sinne einer positiven Schulhauskultur ist dem Team der Schule Neuhegi starke und sichtbare Präsenz während der Pause wichtig. Damit sich Kinder und Lehrpersonen begegnen und bei Zwischenfällen rasch unterstützt werden kann, sind während der grossen Pause am Morgen jeweils circa sechs Lehrpersonen draussen. Die Nachmittagspause regelt die Klassenlehrperson nach eigenem Gutdünken. Falls die Kinder rausgeschickt werden, geht die Lehrperson ebenfalls mit. Um auf dem Pausenplatz für Ordnung zu sorgen und das Bewusstsein für die Umwelt zu schärfen, wird täglich Müll eingesammelt. Jede Woche ist eine andere Klasse für das «Fötzeln» zuständig. PSYCHOMOTORIK THERAPIE Das Angebot der Psychomotorik Therapie (PMT) richtet sich an Kinder, welche Auffälligkeiten in der Bewegungsentwicklung und dem Bewegungsverhalten zeigen. In dieser Therapie lernen die Schüler*innen die Wahrnehmungs-, Handlungs- und Kontaktfähigkeit nach ihren Möglichkeiten einzusetzen. Die Anmeldung erfolgt durch die Klassenlehrperson. |
S | SCHULÄRZTLICHER DIENST In der 5. Klasse werden folgende Untersuchungen und Dienstleistungen durch den schulärztlichen Dienst vor Ort, das heisst in den Klassen, angeboten:
Impfangebot: Bei nachweislichen Impflücken besteht vom schulärztlichen Dienst ein kostenloses Impfangebot. Freie Arztwahl: Es steht den Erziehungsberechtigten frei, die Untersuchung auf eigene Kosten bei der Privatärztin durchführen zu lassen. In diesem Falle senden die Erziehungsberechtigten das Formular, welches durch die untersuchende Ärztin ausgefüllt wurde, an den schulärztlichen Dienst. SCHULBAND Die Schulband besteht aus musikbegeisterten Kindern der vierten bis zur sechsten Klasse. Einmal pro Woche am Montagnachmittag um 16.45 Uhr wird in der Aula Neuhegi unter der Leitung einer ausgebildeten Musiklehrperson musiziert. Das Repertoire der Band umfasst Schulhauslieder, Popsongs und seltener auch mal ein klassisches Stück. Regelmässig finden Auftritte statt: an der Feier zum Start des Schuljahres, am Verabschiedungsfest der Sechstklässler am Ende des Schuljahres, an den Vollversammlungen des SBI-Rates oder an sonstigen Schulanlässen. SCHULBIBLIOTHEK Die Schule Neuhegi ist Teil eines Pilotprojekts der Stadt Winterthur in Zusammenarbeit mit den Stadt- und Quartierbibliotheken. Im Schulhaus befindet sich die Schulbibliothek. Die Kinder können während den Öffnungszeiten mit ihrer Bibliothekskarte, welche sie auch in den öffentlichen Bibliotheken der Stadt nutzen, Medien ausleihen. Die Schulbibliothek wird zudem als Teil der Leseförderung für Klassenbesuche und Anlässe wie die Lesenacht genutzt. SCHÜLER*INNENPARTIZIPATION In der Schule Neuhegi findet Mitsprache der Schülerinnen und Schüler unter dem Namen SBI statt. SBI heisst: Schüler*innen besprechen Ideen. In der Vollversammlung, welche dreimal pro Jahr stattfindet, treffen sich alle Kinder in der Turnhalle, es wird mit der Schulhausband musiziert und wichtige Themen aus der Lebenswelt der Schüler*innen werden besprochen. Jede Klasse wählt eine*n SBI-Delegierte*n. Diese treffen sich alle zwei Wochen jeweils an einem Mittag um 13.00 Uhr um Anliegen aus den Klassenräten zu besprechen, Anlässe zu planen oder die Vollversammlung vorzubereiten. SCHULERGÄNZENDE BETREUUNG Betreuungsleitung: 052 267 17 54
Die Kinder können sich am Morgen und am Mittag in der Betreuung verpflegen. Link zur Anmeldung für die Betreuung und den Morgen- und Mittagstisch SCHULINDIZIERTE BETREUUNG SIB Es lässt sich nicht vermeiden, dass aufgrund von Weiterbildungen und anderen Aktivitäten der Lehrpersonen die Schule ausfällt. Für die Schüler*innen wird an solchen Tagen vormittags (08.10 Uhr bis 11.50 Uhr) jeweils eine Betreuung durch die Schule sichergestellt. Schüler*innen, die normalerweise in der Betreuung für das Mittagessen oder die Nachmittagsbetreuung angemeldet sind, können auf Wunsch auch an diesen Tagen mittags und nachmittags die Betreuung besuchen (Anmeldung bei der Betreuung). Die Betreuung gilt nur für ausserordentliche Schulausfälle. An unterrichtsfreien Tagen - gemäss Ferienplan - organisiert die Schulleitung keine Betreuung der Kinder. Zu beachten: Die Anmeldung zur schulindizierten Betreuung muss bis spätestens eine Woche vor SIB-Termin erfolgt sein! Um ein Kind für die Schulindizierte Betreuung (SIB) vormittags anzumelden, muss das Formular auf der Homepage ausgefüllt werden. SCHULSOZIALARBEIT SSA Die Schulsozialarbeit ist eine Anlaufstelle für Schüler*innen, Erziehungsberechtigte und Lehrpersonen. Die SSA ist eine niederschwellige, neutrale und unabhängige Beratungsstelle im Schulhaus. Die Angebote sind freiwillig und kostenlos. Unterstützung kann bei folgenden Themen geboten werden:
Das Ziel der SSA ist es, Kinder und Jugendliche in der Schule und im Alltag in ihrer positiven Entwicklung zu unterstützen. SCHULVERWALTUNG Verwaltung Oberwinterthur Kreisschulpflege Oberwinterthur Sekretariat Römerstrasse 130 8404 Winterthur 052 267 29 60
Städtische Schulverwaltung Bildung & Schule SCHULWEG Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten. Die Verkehrsinstruktion der Kantonspolizei empfiehlt, dass die Kinder der Unterstufe auf Velo und FÄG (Fahrzeugähnliche Geräte wie Kickboard, Rollerblades…) verzichten und den Schulweg zu Fuss zurücklegen. Die Schule Neuhegi unterstützt diese Empfehlung. Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, den Kindern die wertvollen Erfahrungen und Erlebnisse des Schulweges zu ermöglichen und sie möglichst nicht mit dem Auto zur Schule zu fahren. Beim Hin- und Wegfahren kann die Sicherheit anderer Kinder gefährdet werden. SCHWIMMUNTERRICHT Der obligatorische Schwimmunterricht findet in der 3. Klasse statt. Die Erziehungsberechtigten werden rechtzeitig durch die Klassenlehrperson über die organisatorischen Details informiert. Der Unterricht findet alle zwei Wochen während 45 Minuten im Hallenbad Geiselweid statt. |
V | VERKEHRSERZIEHUNG In jedem Schuljahr wird die Klasse vom zuständigen Polizisten für Verkehrssicherheit besucht. Dabei lernen die Kinder in einem theoretischen und in einem praktischen Teil das Verhalten auf der Strasse und die geltenden Regeln. In der 6. Klasse wird in beiden Bereichen eine Veloprüfung abgelegt. Dafür braucht jedes Kind eine verkehrstaugliche Ausrüstung (Velo und Helm). Unter www.veloprüfung.ch kann sich das Kind auf den theoretischen Teil der Prüfung vorbereiten. |
Z | ZAHNPFLEGE Die Fachfrauen für Zahnhygiene besuchen regelmässig die Schule. Es folgen Instruktionen für das richtige Zähneputzen und es wird auf gesunde und ungesunde Nahrungsmittel hingewiesen. ZEUGNIS Kinder erhalten ab der 2. Klasse halbjährlich ein schriftliches Zeugnis. Darin werden die Gesamtleistungen in Noten abgebildet. Diese drückt aus, inwieweit ein*e Schüler*in während eines Semesters die angestrebten Lernziele erreicht hat. Diese Noten sind summative, bilanzierende, lernzielorientierte Aussagen, die lediglich die fachlichen Leistungen nicht aber Verhalten wie Fleiss, Sorgfalt oder Pflichterfüllung berücksichtigen. Noten sind keine Disziplinierungsmittel. Neben der summativen Bewertung sind für einen positiven Lernerfolg auch überfachliche Kompetenzen wichtig. Dabei wird beobachtet und schlussendlich bewertet, wie ein Kind arbeitet; zielstrebig, sorgfältig, zuverlässig. Lernt es Neues, Unbekanntes rasch, zeigt es Ausdauer? Wie schätzt es sein eigenes Lernen ein? Akzeptiert es die Regeln des schulischen Arbeiten und Lernens? Wie begegnet es Mitschüler*innen und Lehrpersonen? Diese Bereiche werden mittels formativer Aussage bewertet, Dabei gelten die Begriffe: sehr gut-gut-genügend-ungenügend. |